EventTicket-StornoSchutz


Stornoversicherung für Konzerttickets und Sport

Wichtige Informationen und Bedingungen

Aus rechtlichen Gründen sind Versicherungen verpflichtet, die wichtigsten Produktinformationen zu erstellen und anzuführen. Mit dem nachfolgenden Link kommen Sie in den Bereich Produktinformation, wo wir zu dieser Reiseversicherung alles zusammengefasst darstellen: das Informationsblatt, die Leistungsbeschreibung mit den versicherten Leistungen und Prämien, die Versicherungsbedingungen sowie die Informationen zu den Rücktrittsrechten, Beschwerdemöglichkeiten und der Datenverarbeitung.

Produktinformation

Häufige Fragen

Der EventTicket-StornoSchutz bietet Versicherungsschutz für Eintrittskarten von kulturellen Veranstaltungen (Theater, Musical, Oper, Ballett, Konzert, Festival, Festspiele etc.) oder Sport-Events (Fußball, Tennis, Reiten etc.). Ebenso können Gebühren versichert werden, die für die Teilnahme an einer Sportveranstaltung (Startgebühren oder Nenngeld bei Marathon etc.) verrechnet werden.

Der EventTicket-StornoSchutz muss vor Beginn der Veranstaltung abgeschlossen werden. Bei Abschluss über die Internetseite erhalten Sie sofort als Bestätigung Ihre Versicherungspolizze angezeigt und per E-Mail zugeschickt. 

Wenn der EventTicket-StornoSchutz nicht innerhalb von 3 Tagen nach dem Kauf der Eintrittskarten abgeschlossen wird, treten die Stornoleistungen erst ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss in Kraft (außer bei Todesfall, Unfall oder Elementarereignis).

Die Auflistung aller versicherten Stornogründe finden Sie in den Versicherungsbedingungen der Produktinformation, die wichtigsten sind:

  • unerwartete Erkrankung, unfallbedingte Körperverletzung oder Tod der versicherten Person oder Familienangehöriger. Als Familienangehörige gelten Ehepartner (bzw. eingetragener Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebender Lebensgefährte), Kinder (Stief-, Schwieger-, Enkel-, Pflege-, Adoptiv-), Eltern (Stief-, Schwieger-, Groß-, Pflege-, Adoptiv-), Geschwister, Stiefgeschwister und Schwager/Schwägerin der versicherten Person – bei eingetragenem Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebendem Lebensgefährten zusätzlich dessen Kinder, Eltern und Geschwister.
  • bedeutender Sachschaden an Ihrem Eigentum am Wohnort infolge eines Elementarereignisses oder der Straftat eines Dritten.
  • Verkehrsunfall mit dem Privatfahrzeug  auf der direkten Anreise zum Veranstaltungsort.

Wer darf stornieren?

Bei Eintritt eines versicherten Ereignisses (z.B. Erkrankung einer Person) können zusätzlich folgende gleichwertig versicherte Begleitpersonen stornieren:

  • Familienangehörige der betroffenen versicherten Person; als Familienangehörige gelten Ehepartner (bzw. eingetragener Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebender Lebensgefährte), Kinder (Stief-, Schwieger-, Enkel-, Pflege-, Adoptiv-), Eltern (Stief-, Schwieger-, Groß-, Pflege-, Adoptiv-), Geschwister, Stiefgeschwister und Schwager/Schwägerin der versicherten Person – bei eingetragenem Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebendem Lebensgefährten zusätzlich dessen Kinder, Eltern und Geschwister.
  • pro versichertem Ereignis maximal drei weitere Personen.

Aufgrund der aktuellen politischen und militärischen Lage, der Sanktionen, Luftraumsperren und deaktivierter Zahlungsmöglichkeiten bieten wir derzeit keine Versicherungen für Reisen nach Israel, in die Ukraine, nach Russland oder Belarus an.
Bitte informieren Sie sich für alle Reisen auch über die aktuellen länderspezifischen Sicherheitshinweise des Außenministeriums: https://www.bmeia.gv.at/reise-services/laender-a-bis-z

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  • Tragen Sie Ihre Polizzennummer ein, sie wird im Notfall zusammen mit Ihrer aktuellen Adresse via GPS-Ortung in die Einsatzzentrale übertragen
  • Die kürzeste Verbindung zur Notruf-Zentrale, funktioniert auch ohne Internetzugang
  • Reisedoc, die 24/7 Verbindung zum österreichischen Arzt für rasche medizinische Beratung auf Reisen
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